Virtuelle Poststelle (VPS)
Elektronische Kommunikation mit dem Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen
Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt der Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit dem Zweckverband.
Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.
1. Formfreie elektronische Kommunikation
Bei einer formfreien elektronischen Kommunikation ist eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.).
Für eine formfreieelektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite www.z-a-r.org angebotenen oder auf dem Briefkopf des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen ausgewiesenen E-Mail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden.
2. Formgebundene elektronische Kommunikation
Bei einer formgebundenen elektronischen Kommunikation kann eine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform (Dokument mit eigenhändiger Unterschrift, z.B.: Widerspruch und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens bzw. gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch Verträge und ähnliches im Privatrecht) durch eine elektronische Form ersetzt werden.
Diese Möglichkeit wurde durch die Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, eröffnet. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung durch den Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen.
2.1 Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Der Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an und eröffnet den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit dem Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
2.2 Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.
Die Übermittlung Ihres signierten Dokumentes muss gesichert und nachvollziehbar eingeliefert werden. Hierzu bietet Ihnen der Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen über die virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS) zwei Möglichkeiten zur Übermittlung.
2.2.1 Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS
Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an den Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.
Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen.
Die Registrierung hat für Sie den Vorteil, dass Sie den rechtssicheren Versand Ihrer Post durch eine Quittung (den so genannten Laufzettel) bestätigt bekommen. Dieser Nachweis kann Ihnen auch im Falle eines Rechtsstreits von Nutzen sein.
2.2.2 Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS
Wenn Sie sich nicht, wie unter 2.2.1 beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserem Zweckverband zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Voraussetzungen
Absenderangaben
Für eine weitere
Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer
zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.
Verschlüsselung
der Dokumente
Zur Sicherung der
Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an den
Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen senden. Dies empfehlen wir
insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten.
Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie unter der nachfolgenden URL abrufen:
Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat der VPS als Zip-Datei
2.2.3 Unterstützte Formate und Signaturkomponenten
Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite: www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm
Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.
2.2.4 Sonstiges
Signatursoftware / Equipment
Wenn Sie das technische
Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben
haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter der
folgenden URL eine kostenlose Signatursoftware herunterladen:
SecSigner -Kostenlose Signatursoftware
Nutzung
von Dokumenten des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen
Mit den unter 2.2.1 und 2.2.2
beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage
veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben,
nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden.
3 Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zu der elektronischen Kommunikation mit dem Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen, so steht Ihnen Herr Andreas Matz unter der Rufnummer 06731/54776-13 oder per E-Mail mtzz--rrg zur Verfügung.
4 Hinweise und rechtliche Besonderheiten
Betreiber
der virtuellen Poststelle:
Landesbetrieb Daten- und
Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
0800 / 6000 200
06131 / 605-145
HlpDskldrlpd
Rechtliche
Besonderheiten
Allgemeine
Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (AGB VPS)
Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS). Die AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit:
Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.
Sicherheitshinweise
Eine rechtsgültige qualifizierte
elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten
erfolgen. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders
gewährleistet werden.
Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von dem Kunden/Bürger übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.
Gewährleistung /
Haftung
Die Nutzung der
virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende
Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Der Zweckverband
Abwasserentsorgung Rheinhessen übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System
stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen den Zweckverband
Abwasserentsorgung Rheinhessen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Datenschutz
Absender und Betreiber
sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.